iGeorge Blog - Know how 4all

Im Blog finden Sie stets aktuelle Hinweise, Berichte und Fehlerlösungen zu Themen aus fast allen Bereichen.

FTP USER ANLEGEN (ANHAND BEISPIEL PLESK)

Viele unter Euch kennen das Problem, einen weiteren FTP User anzulegen. Bei vielen Administrationssystemen wie z.B. Plesk ist das leider nicht immer möglich. Oft möchte man auch verschiedene User im Logfile, damit man weiß, wer wann,wo,wie die Daten hoch- oder runtergeladen hat.

Nachfolgend möchte ich Euch eine kurze Lösung aufführen, wie wir auf der Shellconsole via SSH einen weiteren USER anlegen können.

Zunächst legen wir einen User an, dem dann auch gleich das jeweilige Verzeichnis zugewiesen wird:
# /usr/sbin/useradd -d $HTTPD_VHOSTS_D/domainname/some/location -s /bin/false USER_NAME

Für den User setzen wir dann sofort ein neues Passwort:
# passwd USER_NAME

Diesen User nun zur „psacln“-Gruppe zuweisen:
# /usr/sbin/usermod -G psacln USER_NAME

Nun müssen wir dem neuen User noch Rechte an dem Verzeichnis geben:
# chmod 755 $HTTPD_VHOSTS_D/domainname/some/location
# chown USER_NAME:psacln $HTTPD_VHOSTS_D/domainname/some/location

$HTTPD_VHOSTS = Pfad zu den Plesk-Domains (e.G. /srv/www/vhosts/)

Öffentliches Zugänglichmachen fremder Fotos als „embedded content“ ist urheberrechtswidrig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 08.11.2011 zu I-20 U 42/11- entschieden, dass die Einbindung fremder Bilder ohne Erlaubnis des Rechteinhabers als sogenanntes „embedded content“ auf einer Webseite eine Urheberrechtsverletzung ist. „Embedded content“ sei von einem Hyperlink zu unterscheiden. Letzterer verweise den Nutzer auf ein Werk, in der Form, dass es den Nutzer den bereits eröffneten Zugang erleichtert. Beim „embedded content“ dagegen werde das geschützte Werk durch denjenigen, der es auf seiner Seite eingebunden hat, selbst öffentlich zum Abruf bereitgehalten. Damit werde das Bild nicht mehr in der vom Urheber beabsichtigten Weise öffentlich zugänglich gemacht. [Quelle: www.abmahnschutzbrief.de]

Sonny - Wordpress 3.3 ist endlich da ;.)

WordPress hat nun die V3.3 ihrer einzigartigen Blog-Software freigegeben. Das Release trägt nun den Namen „sonny“, abgeleitet nach Sonny Stitt, einem Saxophonisten.

Die neuen Scripte verbessern u.a. die Upload-und Importfunktion sowie die Navigation.Mit HTML5 fähigen Browsern lassen sich nun Mediadateien via Drag`n`Drop auf den Server laden. Ich habe heute bereits einige Kundenseiten mit 3.3 geupdatet und hatte keine Probleme. Neu ist z.B. die Werkzeugleiste. WordPress schreibt hierzu in einem nach dem Update eingeblendeten Info-Fenster:

Wir haben die alte Adminleiste und die Kopfzeile des Dashboards in eine neue Werkzeugleiste vereint. Bewege deinen Mauszeiger einfach mal über die verschiedenen Einträge in der Werkzeugleiste um zu sehen, was sie bietet.

Das Hauptmenü im Adminbereich hat nun einige Maus-Over-Effekte und es erscheint mir alles ein wenig flüssiger und schneller. Ich persönlich finde das neue ADMIN-Design sehr ansprechend und gelungen. Die neue Uploadfunktion ist schnell und übersichtlich gestaltet. Es gibt hierzu beim Schreiben eines Artikels einen neuen Icon (Medienupload). Zu Beginn erhält man nur einen kleinen Hinweis neben dem normalen Uploadtool:

Der neue WordPress-Uploader erlaubt es dir, mehrere Dateien auf einmal hochzuladen und Drag&Drop zu verwenden. Aktiviere die bessere Hochladefunktion von WordPress.

Folgt man dem Hinweis und aktiviert man den neuen Uploader, so wird man nie wieder auf diesen verzichten wollen… ich finde ihn sehr gelungen.

Alles in allem ist das Update sehr nützlich. Die neuen Features sind sehr gelungen und keines meiner Updates führte zu nennenswerten Komplikationen. Aber wie immer… Backup, Backup und Backup ;-)

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Wichtig: Update nicht vergessen

Verbraucher müssen vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte u. a. über deren Energieverbrauch informiert werden. Ab dem 20.12.2011 gelten neue Online-Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte. Mit der Regelung werden neue Energieeffiziensklassen eingeführt. Neu ist die Energieeffiziensklasse A +++, für besonders energiesparende Geräte. Bitte überprüfen Sie Ihre Angebote auf die Änderungen. Verpflichtend wird die neue Kennzeichnungsregelung für Online-Händler ab 30.03.2012.

Hinweis:
Ab dem 30.03.2012 dürfen übrigens Fernseher auch nur noch dann im Internet verkauft werden, wenn ihr Energieverbrauch angegeben wird.

[geänderte Fassung, da immer noch oft relevant... Plesk9, Plesk10]

Bei einigen unserer Server gab`s Probleme beim Mailversand bzw. der Akzeptanz der eMails beim Empfänger-Server. Die eMails werden mit Fehlermeldungen wie u.a. zurückgewiesen und nicht an den Empfänger weitergeleitet. Der supergau für Unternehmen die auf eMails angewiesen sind.

> Hi. This is the qmail-send program at SNIPES_87.
> I’m afraid I wasn’t able to deliver your message to the following
> addresses.
> This is a permanent error; I’ve given up. Sorry it didn’t work out.
>
> :
> 91.90.147.75 does not like recipient.
> Remote host said: 504 5.5.2 : Helo command rejected: need
> fully-qualified hostname
> Giving up on 91.90.147.75.

Also, was passiert ?

Der Empfangsserver akzeptiert nur eMails die von einem richtig konfiguriertem Mailserver (RFC CONFORM) versandt werden. Zum einen überprüft der Empfangsserver die IP mit einem Reverselookup [IP muss auf gültigen Hostnamen verweisen] aufzulösen ist und in der eMail muss im Header der korrekte HOSTNAME in der Form xxx.de [oder andere Domain] stehen. Die Domain sollte über einen Reverselookup verfügen; nur dann kommen die eMails beim Empfänger an und werden zugestellt.

Was ist also beim Update passiert?

Nun, aus welchem Grund auch immer wurde die ‚ME‘ Datei die für die Qmail Konfiguration zuständig ist, überschrieben. Dort steht nur noch der Hostname… bei Strato dann nur ein ‚h323289‘. Das genügt nicht im Mailverkehr und deshalb kommt es zu massiven Störungen und Problemen.

Lösung:

Datei unter /var/qmail/control/me öffnen und den Eintrag komplett löschen. In diese Datei gehört der Komplette Hostname des jeweiligen V- oder Rootservers. Z.b:

server1.meinedomain.de oder h4319614.stratoserver.net bei StratoServern.

PLESK 10.x

Die sich in Plesk wiederfindende Systemüberwachung ist ein angenehmes und nützliches Tool im neuen Plesk 10. Ändert man allerdins die Partitionsgröße oder tauscht gar eine der Systemdatenträger, so stimmt dort so gut wie gar nichts mehr ;.)

Abhilfe schafft hier folgender Befehl:

# /usr/local/psa/bin/sw-engine-pleskrun /usr/local/psa/admin/plib/scripts/setup-health-monitor.php

Die Daten werden dann neu eingelesen. Ursache: Der Gesamtwert wird nur einmal während des Setups der Systemüberwachung eingerichtet, da dieser Wert sich gewöhnlicherweise nicht ändert.

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Title: Betrifft nur Plesk 10

iPhone “VisualVoicemail” Rufumleitung aktivieren/deaktivieren

Zu Beginn sollte man erst mal alle Rufumleitungen im System löschen
##002#

Rufumleitung bei Besetzt aktivieren
**67*3311#

Rufumleitung nach bestimmter Zeit (15 Sekunden)
**61*3311#

Rufumleitung bei ausgeschaltetem iPhone
**62*3311#

Rufumleitung nach 5,10,20,25 oder max. 30 Sekunden aktivieren (anhand Beispiel von 30 Sekunden):
**61*3311*11*30#

Globale Rufumleitung für alle Anrufe
**21*3311#

 

Und hier nun das Löschen einzelner Rufumleitungen

Alle Rufumleitungen deaktivieren
##002#

Rufumleitung bei Besetzt deaktivieren
##67#

Rufumleitung bei ausgeschaltetem iPhone deaktivieren
##62#

Verzögerte Rufumleitung deaktivieren
##61#

Globale Rufumleitung deaktivieren
##21#

Hinweis für alle Rechtsanwälte:

Am 17.05.2010 bereits ist die Dienstleistungs-Informationspflicht-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Die Regelung fordert von Dienstleistern unterschiedliche Pflichtangaben. Für Rechtsanwälte ergibt sich neuerdings die Pflicht Angaben zur Berufshaftpflicht-Versicherung zu machen. Anzugeben sind in jedem Falle die Angabe von Namen und Anschrift des Versicherungsunternehmens und den räumlichen Geltungsbereich der Police.

[Quelle: Abmahnschutzbrief.de]

Der oberste Datenschützer des Bundeslandes Schleswig-Holstein (ULD) will den Einsatz von Social-Plugins, wie den Like-Button von Facebook verbieten. Dazu fordert das ULD alle Webseiten-Betreiber aus Schleswig-Holstein auf, umgehend ihre Fan-Pages bei Facebook und den „Gefällt mir-Button“ auf ihren Webseiten zu entfernen. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, will das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei privaten Webseiten-Betreibern Untersagungsverfügungen sowie Bußgeldverfahren sein, wobei die maximale Bußgeldhöhe bei 50.000,00 EUR liegt.

Achtung ! Facebook-Fanpages können derzeit nicht datenschutzkonform verwendet werden.

Facebook-Social-Plugins können datenschutzkonform auf Webseiten eingebunden werden. Hierzu ist erforderlich, dass die Nutzer vorher in die Übertragung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass an der Stelle, an der die Social-Plugins auf der Webseite erscheinen sollen, zunächst eine vom Webseitenbetreiber selbst bereit gestellte Grafik eingebunden wird. Nach dem Klick auf diese Grafik muss der Nutzer zunächst über die mit der Anzeige verbundene Übertragung personenbezogener Daten informiert werden. Willigt der Nutzer aktiv ein, so können daraufhin die Social-Plugins von Facebook geladen werden.

Ohne vorherige Einwilligung des Nutzers bleibt die Verwendung des „Gefällt mir-Buttons“ datenschutzwidrig. [Quelle: abmahnschutzbrief.com]